Urlaub stornieren: Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung

von Mareike Brenner
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Wenn der lang ersehnte Urlaub bevorsteht, kennt die Vorfreude keine Grenzen. Wer mag schon daran denken, dass etwas dazwischen kommt und der Urlaub storniert werden muss? Doch leider können unerwartete Ereignisse wie eine Krankheit oder ein Unfall jederzeit eintreten. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt dann zumindest vor den finanziellen Nachteilen.

Reiserücktritt: Gründe für die Kostenerstattung

Ein unglücklicher Zwischenfall und schon ist es vorbei mit der Vorfreude auf den Urlaub. Wer eine Reiserücktrittsversicherung bei einem seriösen Anbieter wie Europ Assistance abgeschlossen hat, muss immerhin nicht für die Stornokosten aufkommen. Die Versicherung übernimmt in den folgenden Fällen die Kosten:

  • bei einem Terroranschlag am Urlaubsort, zwei Wochen vor Reiseantritt
  • bei einer plötzlichen Erkrankung, einem Unfall oder Tod
  • bei einer Schwangerschaft
  • beim Verlust der Arbeitsstelle oder bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsplatzes
  • bei Impfunverträglichkeit
  • bei einem Termin für eine nicht bestandene Prüfung
  • beim Bruch oder bei der Lockerung von Prothesen/Implantaten
  • bei der Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel und dem Verpassen des Flugs

Viele Versicherungen informieren ihre Kunden auch über aktuelle Reisewarnungen. Aus aktuellem Anlass sorgen sich schließlich viele Urlauber, ob ihr erwähltes Reiseziel immer noch sicher ist.

Statt die Reise komplett zu stornieren, kann sie auch umgebucht und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Auch dabei sind die meisten Versicherungen ihren Kunden behilflich.

Reiserücktritt - Gründe für die Kostenerstattung

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Reiseabbruch: Gründe für die Kostenerstattung

Es kann auch mitten im Urlaub passieren: Ein Sturz beim Kletterausflug oder eine plötzliche Infektion – Gründe für den Reiseabbruch gibt es zahlreiche. Es gibt zwar Reiseveranstalter, die sich je nach Unglücksfall bei den Stornokosten kulant zeigen, doch zählen die zu einer Minderheit. In den meisten Fällen bleiben die Urlauber auf den Kosten für den Resturlaub und den Rücktransport sitzen. Nicht so, wenn sie über eine gültige Reiseabbruchversicherung verfügen. Die deckt neben gesundheitlichen Beschwerden, Unfällen, Schwangerschaft und Arbeitsplatzverlust noch weitere Fälle ab.

So bekommen Urlauber die Kosten für den Reiseabbruch erstattet, wenn ihr Eigentum am Wohnort beschädigt wurde. Auch der Ausbruch eines Feuers oder andere Naturgewalten können die Ursache sein, um möglichst schnell wieder in die Heimat zurückzufliegen. Wie beim Reiserücktritt gilt der Versicherungsschutz auch, wenn die Reisenden ihren Rückflug durch die Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpassen.

Als zusätzlichen Service bieten Versicherungen an, die Angehörigen und den Arbeitgeber über den Reiseabbruch zu informieren. Sie unterstützen ihre Kunden außerdem in finanzieller Notlage, bei drohender Haft, wenn eine Kartensperrung nötig ist und neue Dokumente besorgt werden müssen.

Bild: © istock.com/Juanmonino

Mareike Brenner

Mareike ist 1991 in Bonn geboren und hat ihr Diplom in der Fachrichtung Journalistik an der TU Dortmund erworben. Sie hat einen Hintergrund im Bereich Design, da sie an der HAW Hamburg Illustration studiert hat. Mareike hat aber einen Sprung in die Welt des Journalismus gemacht, weil sie schon immer eine Leidenschaft für kreatives Schreiben hatte. Derzeit ist sie in der Redaktion von Freshideen tätig und schreibt gern Berichte über Schönheitstrends, Mode und Unterhaltung. Sie kennt übrigens alle Diäten und das Thema „Gesund abnehmen“ wird von ihr oft bevorzugt. In ihrer Freizeit kann man sie beim Kaffeetrinken mit Freunden antreffen oder sie bleibt zu Hause und zeichnet. Neulich hat sie eine neue Leidenschaft entdeckt, und das ist Online-Shopping.